Verkauf Ihrer Immobilie in Potsdam & Umgebung
Der Verkauf Ihrer Immobilie ist ein bedeutender Schritt, der sorgfältige Planung und professionelle Unterstützung erfordert.
Bei mir stehen Ihre Bedürfnisse und Wünsche stets im Mittelpunkt. Ich begleite Sie auf jedem Schritt dieses Weges und sorge dafür, dass der gesamte Prozess für Sie reibungslos und erfolgreich verläuft.
Vermietete 2-Zimmer-Wohnung in Fahrland | Potsdam
Wohnfläche: 61 m2
185.000 €
Weitere Informationen finden Sie bei Immobilienscout24:
Charmante DG-Wohnung mit Balkon und Nähe zum Park | Potsdam
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Zimmer: 2
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Renovierte Single-Wohnung mit Balkon | Werder (Havel)
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Zimmer: 2
mit Balkon
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Apartment mit großem Balkon und Seeblick | Werder (Havel)
Wohnfläche: 41 m2
Zimmer: 1
mit Balkon
Baujahr: 1996
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Hübsche Singlewohnung in Nähe Park Sanssouci |
Potsdam Eiche
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mit Balkon
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Wohntraum mit eigener Terrasse und Parknähe | Potsdam Eiche
Wohnfläche: 50 m2
Zimmer: 2
mit Terrasse
Baujahr: 1996
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Sanierte Maisonette Single-Wohnung mit Balkon | Werder (Havel)
Wohnfläche: 49 m2
Zimmer: 2
mit Balkon
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Wohnen wie im Urlaub an der Marina | Werder (Havel)
Wohnfläche: 64 m2
Zimmer: 3
mit Balkon
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Sehr hübsche Erdgeschosswohnung mit Terrasse | Werder (Havel)
Wohnfläche: 73 m2
Zimmer: 3
mit Terrasse
Baujahr: 1996
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Ihr kompetenter Partner für den Verkauf Ihrer Immobilie
Ein realistische Wertermittlung ist der Grundstein für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie. Dabei berücksichtige ich sowohl die Lage und den Zustand Ihrer Immobilie als auch aktuelle Marktentwicklungen. So erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für Ihre Preisvorstellungen.
Der Verkauf einer Immobilie kann komplex und zeitaufwendig sein. Als erfahrene Maklerin stehe ich Ihnen während des gesamten Prozesses mit Rat und Tat zur Seite.
Von der ersten Kontaktaufnahme über die Erstellung eines ansprechenden Exposés bis hin zur Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen – ich kümmere mich um jedes Detail.
Ein rechtssicherer Verkaufsprozess ist unerlässlich, um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Ich arbeite eng mit Notaren und Anwälten zusammen, um sicherzustellen, dass alle Verträge korrekt und rechtlich einwandfrei abgewickelt werden.
Vom Kaufvertrag bis zur Schlüsselübergabe – ich sorge dafür, dass alle Formalitäten korrekt und zu Ihrer Zufriedenheit erledigt werden.
Diskretion ist für viele meiner Kunden ein entscheidender Faktor. Wenn gewünscht, organisiere ich Ihnen eine diskrete Vermarktung Ihrer Immobilie, bei der ich Ihre Privatsphäre stets respektiere.
Durch gezielte Ansprache potenzieller Käufer und exklusive Besichtigungen sorge ich dafür, dass Ihr Eigentum nicht öffentlich zur Schau gestellt wird und Sie sich sicher und wohlfühlen.
Ich weiß, dass der Verkauf Ihrer Immobilie oft mit vielen Emotionen verbunden ist. Deshalb lege ich großen Wert auf eine individuelle Betreuung.
Mein Ziel ist es, Ihnen den Prozess so einfach und angenehm wie möglich zu gestalten. Mit meiner Expertise und meinem Engagement bin ich der ideale Partner an Ihrer Seite.
Folgend finden Sie einige der meist gestellten Fragen rund um den Kauf einer Immobilie. Bei weiteren Fragen melden Sie sich gern jederzeit.
Natürlich hängt das etwas von der individuellen Situation ab, doch in den meisten Fällen kann man sagen, dass die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises hinzukommen, sollte kein aktueller Energieausweis vorhanden sein.
Zudem können Kosten für einen aktuellen Grundbuchauszug (meist < 20,00 EUR) anfallen.
Wenn das Eigenheim damals mit einer Bank finanziert wurde und der Kredit bereits vollständig getilgt ist, kommen häufig noch die Kosten der Grundschuldlöschung aus dem Grundbuch hinzu (die meisten Eigentümer machen das nicht automatisch, sondern erst im Bedarfsfall). Rechnen Sie mit ca. 0,2 Prozent der Grundschuldsumme als Gebühr.
Sollten Sie aus bestimmten Gründen den Kaufvertrag nachbeurkunden, würde hier noch einmal eine kleine Notargebührfällig werden.
Hinweis: wenn Sie in dem Verkaufsobjekt gar nicht oder kürzer als drei Jahre selbst gewohnt haben, können nochSteuern für den Veräußerungsgewinn anfallen – bitte beraten Sie sich vor dem Verkauf mit Ihrem Steuerberater.
Wenn der Wunsch erwächst, eine Immobilie zu veräußern oder zu erwerben, stellt sich oft gleich zu Beginn die Frage, warum man einen Makler/ eine Maklerin überhaupt beauftragen sollte - nicht zuletzt, weil hierfür Kosten anfallen.
Hier kommen besonders zwei Aspekte zum Tragen: der fachliche und der emotionale Gesichtspunkt.
Der Immobilienverkauf und -kauf ist mit einer Vielzahl von Prozessschritten und Unterlagen sowie zeitlich abhängige Meilensteine verbunden. Hierbei stets den Überblick zu behalten, sich souverän mit allen beteiligten Parteien abzusprechen und die individuellen Umstände der Verkäufer/ Käufer zu berücksichtigen, benötigt Erfahrung, tiefes Fachwissen und hohes Engagement.
Der emotionale Aspekt wiegt nicht weniger wichtig. Besonders beim Verkauf einer Immobilie sind oft Emotionen im Spiel und es fällt nicht immer leicht Besichtigungstermine zu vereinbaren, durchzuführen, Unterlagen der Interessenten zu bewerten und den Preis objektiv zu verhandeln. Hier ist der Makler als dritte Partei ein guter und kompetenter Partner.
Seit dem 23.12.2020 ist eine neue Regelung für die Verteilung der Maklercourtage zwischen Käufer und Verkäufer in Kraft. Die Regelung bezieht sich dabei auf die Vermarktung von Einfamilienhäusern (auch solche mit Einliegerwohnungen) und Eigentumswohnungen – also auf Objekte für Eigennutzer und weniger für Investoren.
Mit dieser Regelung sollen die Erwerber von eigenen Wohnimmobilien hinsichtlich der Kaufnebenkosten etwas entlastet werden. In den meisten Bundesländern würden sich somit die 7,14% auf Käufer und Verkäufer mit jeweils 3,57% des Verkaufs- bzw. Kaufpreises aufteilen.
Trägerhaus-Immobilien geht gerne auf Ihre individuellen Fragen ein.
Bei einem Einfamilienhaus verhält es sich etwas anders als bei einer Eigentumswohnung in einer bestehenden Eigentümergemeinschaft oder bei einem Mehrfamilienhaus als Renditeobjekt.
Trägerhaus-Immobilien empfiehlt die notwendigen Unterlagen je nach Objektart, Verwendungszweck (Eigennutzung oder Kapitalanlage) und Zielgruppe (Eigennutzer, privater oder institutioneller Anleger) zusammen zu stellen.
Ein genaues Prozessverständnis hilft hierbei die Unterlagen und das Exposé so aufzusetzen, dass es für die Einreichung bei der Bank ein komplettes und strukturiertes Paket darstellt. Das hilft nicht zuletzt bei der erfolgreichen Finanzierungssuche und schnellen Abwicklung.
Grundsätzlich unterscheidet man eine Objektbewertung eines vereidigten Gutachters und die Bewertung durch einen Makler als Kompetenz- und Wissensträger im Bereich des Immobilienhandels.
Trägerhaus-Immobilien zieht je nach Objektart das Ertragswertverfahren, in Ausnahmen das Vergleichswertverfahren und in Bedarfsfällen auch Bewertungen mit Anlehnungen an das Sachwertverfahren heran.
Während bei Eigenheimen das Vergleichs- und Sachwertverfahren im Vordergrund stehen, liegt der Fokus bei der Bewertung eines Renditeobjekts vor allem auf dem Ertragswertverfahren.
Bei allen Methoden werden zusätzlich Analysetools verwendet, um auch Trends und Entwicklungen auf dem jeweiligen Immobilienmarkt hinsichtlich eines Preispremiums durch Angebot und Nachfrage ausreichend zu berücksichtigen.
Die Grundschuld dient als Schutzinstrument (Grundpfandrecht) für einen Kreditgeber. Hierbei belastet die Grundschuld ein Grundstück oder eine Immobilie über einen bestimmten Geldbetrag und ist notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen.
Durch dieses Grundpfandrecht hat der Kreditgeber auch eine Absicherung gegenüber dem Kreditnehmer im Falle seiner Zahlungsunfähigkeit. In letzter Instanz kann der Kreditgeber mittels der eingetragenen Grundschuld die Immobilie oder das Grundstück liquidieren (dies geschieht in den meisten Fällen mittels einer Zwangsversteigerung).
Trägerhaus-Immobilien kann keine Rechtsberatung vornehmen, sich jedoch in Ruhe mit Ihrer persönlichen Situation auseinandersetzen und Sie bei der Entscheidungsfindung kompetent begleiten.
Zu diesem Thema gibt es im Internet eine Vielzahl von Erklärungen und Vertiefungen.
Kurzum, das Grundbuch dient dem Schutz von Eigentum in der Bundesrepublik und wird in den jeweiligen Amtsgerichten geführt. Im Grundbuch sind statische Angaben wie die Lage und die Größe der Immobilie hinterlegt und werden fortlaufend die Eigentümer, Belastungen und Rechte von Dritten geführt.
Man kann das Grundbuch mit etwas Fantasie wie das Führungszeugnis einer Immobilie oder eines Grundstücks betrachten.
Der Nutzen- Lastenwechsel beschreibt den Moment, in dem eine Immobilie offiziell vom Verkäufer auf den Käufer übergeht und der Käufer alle Rechte und auch alle Pflichten an dem Objekt oder Grundstück übertragen bekommt.
Ab diesem Moment stehen dem Käufer z.B. die Mieten eines Anlageobjekts zu, jedoch muss er auch alle Abgaben/ Kosten ab diesem Stichtag tragen.
Ab wann und unter welchen Voraussetzungen der Nutzen- und Lastenwechsel eintritt, wird im Kaufvertrag zwischen den Parteien geregelt.