Kauf einer Immobilie in Potsdam & Umgebung
Der Kauf einer Immobilie ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben.
Ich verstehe die damit verbundenen emotionalen und finanziellen Herausforderungen und biete Ihnen
umfassende Unterstützung.
Vermietete 2-Zimmer-Wohnung in Fahrland | Potsdam
Wohnfläche: 61 m2
185.000 €
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Charmante DG-Wohnung mit Balkon und Nähe zum Park | Potsdam
Wohnfläche: 41 m2
Zimmer: 2
mit Balkon
Baujahr: 1996
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Renovierte Single-Wohnung mit Balkon | Werder (Havel)
Wohnfläche: 51 m2
Zimmer: 2
mit Balkon
Baujahr: 1996
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Apartment mit großem Balkon und Seeblick | Werder (Havel)
Wohnfläche: 41 m2
Zimmer: 1
mit Balkon
Baujahr: 1996
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Hübsche Singlewohnung in Nähe Park Sanssouci |
Potsdam Eiche
Wohnfläche: 49 m2
Zimmer: 2
mit Balkon
Baujahr: 1996
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Wohntraum mit eigener Terrasse und Parknähe | Potsdam Eiche
Wohnfläche: 50 m2
Zimmer: 2
mit Terrasse
Baujahr: 1996
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Sanierte Maisonette Single-Wohnung mit Balkon | Werder (Havel)
Wohnfläche: 49 m2
Zimmer: 2
mit Balkon
Baujahr: 1996
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Wohnen wie im Urlaub an der Marina | Werder (Havel)
Wohnfläche: 64 m2
Zimmer: 3
mit Balkon
Baujahr: 1995
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Sehr hübsche Erdgeschosswohnung mit Terrasse | Werder (Havel)
Wohnfläche: 73 m2
Zimmer: 3
mit Terrasse
Baujahr: 1996
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Ich beginne mit einem ausführlichen Gespräch, um die wichtigsten Eigenschaften Ihrer gesuchten Immobilie zu ermitteln.
- Was sind Ihre Prioritäten?
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Gemeinsam klären wir alle relevanten Details, um Ihre Vorstellungen in konkrete Suchkriterien zu übersetzen.
Die Suche nach der perfekten Bestandsimmobilie erfordert manchmal Kompromisse. Ich helfe Ihnen, diese zu identifizieren und zu bewerten, ohne dabei Ihre wesentlichen Bedürfnisse aus den Augen zu verlieren.
Mit meiner Marktkenntnis und Erfahrung finden wir gemeinsam Lösungen, die Ihren Anforderungen gerecht werden.
Während des gesamten Prozesses stehe ich Ihnen zur Seite. Von der Erstellung eines individuellen Suchprofils bis hin zur Organisation und Begleitung von Besichtigungen – ich kümmere mich.
Ein rechtssicherer Kaufprozess ist entscheidend, um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Ich arbeite eng mit Notaren und Anwälten zusammen, um sicherzustellen, dass alle Verträge korrekt und rechtlich einwandfrei abgewickelt werden.
Folgend finden Sie einige der meist gestellten Fragen rund um den Kauf einer Immobilie. Bei weiteren Fragen melden Sie sich gern jederzeit.
Neben dem Makler kommt die Grunderwerbsteuer (aktuell in Brandenburg 6,5% und in Bayern 3,5% vom Kaufpreis, abzüglich des Inventars wie z.B. Einbauküche, etc.), Kosten des Grundbuchamts und die Kosten für den Notar hinzu. Rechnen Sie für den Notar großzügig 2,00% des Kaufpreises als Honorar.
Abhängig vom individuellen Fall können noch weitere Kosten anfallen, jedoch bilden die oben genannten Positionen die größten und gängigen Kostenblöcke ab.
Gerne begleitet Sie Trägerhaus-Immobilien bei der genauen Ermittlung der Kosten in Ihrem individuellen Fall.
Wenn der Wunsch erwächst, eine Immobilie zu veräußern oder zu erwerben, stellt sich oft gleich zu Beginn die Frage, warum man einen Makler/ eine Maklerin überhaupt beauftragen sollte - nicht zuletzt, weil hierfür Kosten anfallen.
Hier kommen besonders zwei Aspekte zum Tragen: der fachliche und der emotionale Gesichtspunkt.
Der Immobilienverkauf und -kauf ist mit einer Vielzahl von Prozessschritten und Unterlagen sowie zeitlich abhängige Meilensteine verbunden. Hierbei stets den Überblick zu behalten, sich souverän mit allen beteiligten Parteien abzusprechen und die individuellen Umstände der Verkäufer/ Käufer zu berücksichtigen, benötigt Erfahrung, tiefes Fachwissen und hohes Engagement.
Der emotionale Aspekt wiegt nicht weniger wichtig. Besonders beim Verkauf einer Immobilie sind oft Emotionen im Spiel und es fällt nicht immer leicht Besichtigungstermine zu vereinbaren, durchzuführen, Unterlagen der Interessenten zu bewerten und den Preis objektiv zu verhandeln. Hier ist der Makler als dritte Partei ein guter und kompetenter Partner.
Seit dem 23.12.2020 ist eine neue Regelung für die Verteilung der Maklercourtage zwischen Käufer und Verkäufer in Kraft. Die Regelung bezieht sich dabei auf die Vermarktung von Einfamilienhäusern (auch solche mit Einliegerwohnungen) und Eigentumswohnungen – also auf Objekte für Eigennutzer und weniger für Investoren.
Mit dieser Regelung sollen die Erwerber von eigenen Wohnimmobilien hinsichtlich der Kaufnebenkosten etwas entlastet werden. In den meisten Bundesländern würden sich somit die 7,14% auf Käufer und Verkäufer mit jeweils 3,57% des Verkaufs- bzw. Kaufpreises aufteilen.
Trägerhaus-Immobilien geht gerne auf Ihre individuellen Fragen ein.
Die Grundschuld dient als Schutzinstrument (Grundpfandrecht) für einen Kreditgeber. Hierbei belastet die Grundschuld ein Grundstück oder eine Immobilie über einen bestimmten Geldbetrag und ist notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen.
Durch dieses Grundpfandrecht hat der Kreditgeber auch eine Absicherung gegenüber dem Kreditnehmer im Falle seiner Zahlungsunfähigkeit. In letzter Instanz kann der Kreditgeber mittels der eingetragenen Grundschuld die Immobilie oder das Grundstück liquidieren (dies geschieht in den meisten Fällen mittels einer Zwangsversteigerung).
Trägerhaus-Immobilien kann keine Rechtsberatung vornehmen, sich jedoch in Ruhe mit Ihrer persönlichen Situation auseinandersetzen und Sie bei der Entscheidungsfindung kompetent begleiten.
Zu diesem Thema gibt es im Internet eine Vielzahl von Erklärungen und Vertiefungen.
Kurzum, das Grundbuch dient dem Schutz von Eigentum in der Bundesrepublik und wird in den jeweiligen Amtsgerichten geführt. Im Grundbuch sind statische Angaben wie die Lage und die Größe der Immobilie hinterlegt und werden fortlaufend die Eigentümer, Belastungen und Rechte von Dritten geführt.
Man kann das Grundbuch mit etwas Fantasie wie das Führungszeugnis einer Immobilie oder eines Grundstücks betrachten.
Der Nutzen- Lastenwechsel beschreibt den Moment, in dem eine Immobilie offiziell vom Verkäufer auf den Käufer übergeht und der Käufer alle Rechte und auch alle Pflichten an dem Objekt oder Grundstück übertragen bekommt.
Ab diesem Moment stehen dem Käufer z.B. die Mieten eines Anlageobjekts zu, jedoch muss er auch alle Abgaben/ Kosten ab diesem Stichtag tragen.
Ab wann und unter welchen Voraussetzungen der Nutzen- und Lastenwechsel eintritt, wird im Kaufvertrag zwischen den Parteien geregelt.
Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags ist der große Akt besiegelt und in den meisten Fällen auch die Voraussetzung für die Makler-Courtage erfüllt.
Mir ist wichtig, Sie auch im Anschluss zu betreuen, Ihre Fragen zu beantworten und Sie bis zur tatsächlichen Schlüsselübergabe zu begleiten.
Für Sie als Käufer von Privateigentum kann es bedeuten, dass ich Ihnen die Schreiben und Prozesse erkläre, die nach der Kaufvertragsunterzeichnung auf Sie zukommen.
Der Kapitalanleger oder institutionelle Investor benötigt ggf. Unterstützung bei der Kommunikation mit den Mietern wie z.B.
- Verabschiedungsschreiben vom Alteigentümer mit Ankündigung des neuen Eigentümers und den Informationen zum Zeitpunkt der Mietumstellung auf die neue Kontoverbindung
- Vordruck für die Bestätigung der Mieter für die Übertragung der Mietsicherheiten (Kautionen) vom Alteigentümer auf den neuen Eigentümer
- Informationsschreiben über die nun zuständige Hausverwaltung und die entsprechenden Kontaktinformationen, etc.