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Häufig gestellte Fragen

Wissenswertes rund um Immobilienkauf & -verkauf.

Folgend finden Sie eine Auswahl von Fragen und Infor­mationen rund um den Ver­kauf und die Ver­mietung von Immobilien. Sollten Sie weitere Fragen haben, die hier noch nicht auftauchen, melden Sie sich gern jeder­zeit.

Welche Kosten kommen, neben dem Makler, auf mich als Verkäufer noch zu?

Natürlich hängt das etwas von der individuellen Situation ab, doch in den meisten Fällen kann man sagen, dass die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises hinzukommen, sollte kein aktueller Energieausweis vorhanden sein.

Zudem können Kosten für einen aktuellen Grundbuchauszug (meist < 20,00 EUR) anfallen.

Wenn das Eigenheim damals mit einer Bank finanziert wurde und der Kredit bereits vollständig getilgt ist, kommen häufig noch die Kosten der Grundschuldlöschung aus dem Grundbuch hinzu (die meisten Eigentümer machen das nicht automatisch, sondern erst im Bedarfsfall). Rechnen Sie mit ca. 0,2 Prozent der Grundschuldsumme als Gebühr.

Sollten Sie aus bestimmten Gründen den Kaufvertrag nachbeurkunden, würde hier noch einmal eine kleine Notargebühr fällig werden.

Hinweis: wenn Sie in dem Verkaufsobjekt gar nicht oder kürzer als drei Jahre selbst gewohnt haben, können noch Steuern für den Veräußerungsgewinn anfallen – bitte beraten Sie sich vor dem Verkauf mit Ihrem Steuerberater.

Welche Kosten kommen, neben dem Makler, auf mich als Käufer noch zu?

Neben dem Makler kommt die Grund­erwerb­steuer (aktuell in Brandenburg 6,5% und in Bayern 3,5% vom Kaufpreis, abzüglich des Inventars wie z.B. Einbauküche, etc.), Kosten des Grund­buchamts und die Kosten für den Notar hinzu. Rechnen Sie für den Notar großzügig 2,00% des Kaufpreises als Honorar.

Abhängig vom individuellen Fall können noch weitere Kosten anfallen, jedoch bilden die oben genannten Positionen die größten und gängigen Kostenblöcke ab.

Gerne begleitet Sie Trägerhaus-Immobilien bei der genauen Ermittlung der Kosten in Ihrem individuellen Fall.

Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen?

Wenn der Wunsch erwächst, eine Immobilie zu veräußern oder zu erwerben, stellt sich oft gleich zu Beginn die Frage, warum man einen Makler/ eine Maklerin überhaupt beauftragen sollte - nicht zuletzt, weil hierfür Kosten anfallen.

Hier kommen besonders zwei Aspekte zum Tragen: der fachliche und der emotionale Gesichtspunkt.

Der Immobilienverkauf und -kauf ist mit einer Vielzahl von Prozessschritten und Unterlagen sowie zeitlich abhängige Meilensteine verbunden. Hierbei stets den Überblick zu behalten, sich souverän mit allen beteiligten Parteien abzusprechen und die individuellen Umstände der Verkäufer/ Käufer zu berücksichtigen, benötigt Erfahrung, tiefes Fachwissen und hohes Engagement.

Der emotionale Aspekt wiegt nicht weniger wichtig. Besonders beim Verkauf einer Immobilie sind oft Emotionen im Spiel und es fällt nicht immer leicht Besichtigungstermine zu vereinbaren, durch­zuführen, Unterlagen der Interessenten zu bewerten und den Preis objektiv zu verhandeln. Hier ist der Makler als dritte Partei ein guter und kompetenter Partner.

Was kostet mich ein Immobilienmakler?

Seit dem 23.12.2020 ist eine neue Regelung für die Verteilung der Maklercourtage zwischen Käufer und Verkäufer in Kraft. Die Regelung bezieht sich dabei auf die Vermarktung von Ein­familien­häusern (auch solche mit Ein­lieger­wohnungen) und Eigentumswohnungen – also auf Objekte für Eigennutzer und weniger für Investoren.

Mit dieser Regelung sollen die Erwerber von eigenen Wohnimmobilien hinsichtlich der Kauf­neben­kosten etwas entlastet werden. In den meisten Bundesländern würden sich somit die 7,14% auf Käufer und Verkäufer mit jeweils 3,57% des Verkaufs- bzw. Kaufpreises aufteilen.

Trägerhaus-Immobilien geht gerne auf Ihre individuellen Fragen ein.

Welche Unterlagen muss ich für den Verkauf meines Hauses zusammenstellen?

Bei einem Einfamilienhaus verhält es sich etwas anders als bei einer Eigentumswohnung in einer bestehenden Eigentümergemeinschaft oder bei einem Mehrfamilienhaus als Renditeobjekt.

Trägerhaus-Immobilien empfiehlt die not­wen­digen Unterlagen je nach Objektart, Ver­wen­dungs­zweck (Eigennutzung oder Kapitalanlage) und Zielgruppe (Eigennutzer, privater oder insti­tutio­neller Anleger) zusammen zu stellen.

Ein genaues Prozessverständnis hilft hierbei die Unterlagen und das Exposé so aufzusetzen, dass es für die Einreichung bei der Bank ein komplettes und strukturiertes Paket darstellt. Das hilft nicht zuletzt bei der erfolgreichen Finanzierungssuche und schnellen Abwicklung.

Wie bewertet ein Makler bzw. Trägerhaus-Immobilien, mein Objekt für die richtige Verkaufspreisfindung?

Grundsätzlich unterscheidet man eine Objekt­bewertung eines vereidigten Gutachters und die Bewertung durch einen Makler als Kompetenz- und Wissensträger im Bereich des Immo­bilien­handels.

Trägerhaus-Immobilien zieht je nach Objektart das Ertragswertverfahren, in Ausnahmen das Vergleichswertverfahren und in Bedarfsfällen auch Bewertungen mit Anlehnungen an das Sachwertverfahren heran.

Während bei Eigenheimen das Vergleichs- und Sachwertverfahren im Vordergrund stehen, liegt der Fokus bei der Bewertung eines Ren­dite­objekts vor allem auf dem Ertrags­wert­verfahren.

Bei allen Methoden werden zusätzlich Analyse­tools verwendet, um auch Trends und Ent­wick­lungen auf dem jeweiligen Immo­bilien­markt hinsichtlich eines Preispremiums durch Angebot und Nachfrage ausreichend zu berücksichtigen.

Was ist eine Grundschuld?

Die Grundschuld dient als Schutzinstrument (Grundpfandrecht) für einen Kreditgeber. Hierbei belastet die Grundschuld ein Grundstück oder eine Immobilie über einen bestimmten Geldbetrag und ist notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen.

Durch dieses Grundpfandrecht hat der Kredit­geber auch eine Absicherung gegenüber dem Kredit­nehmer im Falle seiner Zahlungs­unfähig­keit. In letzter Instanz kann der Kreditgeber mittels der eingetragenen Grundschuld die Immobilie oder das Grundstück liquidieren (dies geschieht in den meisten Fällen mittels einer Zwangsversteigerung).

Trägerhaus-Immobilien kann keine Rechts­beratung vornehmen, sich jedoch in Ruhe mit Ihrer persönlichen Situation auseinandersetzen und Sie bei der Entscheidungsfindung kom­pe­tent begleiten.

Was ist ein Grundbuch?

Zu diesem Thema gibt es im Internet eine Vielzahl von Erklärungen und Vertiefungen.

Kurzum, das Grundbuch dient dem Schutz von Eigentum in der Bundesrepublik und wird in den jeweiligen Amtsgerichten geführt. Im Grund­buch sind statische Angaben wie die Lage und die Größe der Immobilie hinterlegt und werden fortlaufend die Eigentümer, Belastungen und Rechte von Dritten geführt.

Man kann das Grundbuch mit etwas Fantasie wie das Führungszeugnis einer Immobilie oder eines Grundstücks betrachten.

Was ist ein Nutzen- und Lastenwechsel?

Der Nutzen- Lastenwechsel beschreibt den Moment, in dem eine Immobilie offiziell vom Verkäufer auf den Käufer übergeht und der Käufer alle Rechte und auch alle Pflichten an dem Objekt oder Grundstück übertragen bekommt.

Ab diesem Moment stehen dem Käufer z.B. die Mieten eines Anlageobjekts zu, jedoch muss er auch alle Abgaben/ Kosten ab diesem Stichtag tragen.

Ab wann und unter welchen Voraussetzungen der Nutzen- und Lastenwechsel eintritt, wird im Kaufvertrag zwischen den Parteien geregelt.

Wie geht es nach dem Notartermin weiter?

Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags ist der große Akt besiegelt und in den meisten Fällen auch die Voraussetzung für die Makler-Courtage erfüllt.

Mir ist wichtig, Sie auch im Anschluss zu betreuen, Ihre Fragen zu beantworten und Sie bis zur tatsächlichen Schlüssel­übergabe zu begleiten.

Für Sie als Käufer von Privateigentum kann es bedeuten, dass ich Ihnen die Schreiben und Prozesse erkläre, die nach der Kauf­vertrags­unter­zeichnung auf Sie zukommen.

Der Kapitalanleger oder institutionelle Investor benötigt ggf. Unterstützung bei der Kommunikation mit den Mietern wie z.B.

  • Verabschiedungsschreiben vom Alteigentümer mit Ankündigung des neuen Eigentümers und den Informationen zum Zeitpunkt der Mietumstellung auf die neue Kontoverbindung
  • Vordruck für die Bestätigung der Mieter für die Übertragung der Mietsicherheiten (Kautionen) vom Alteigentümer auf den neuen Eigentümer
  • Informationsschreiben über die nun zuständige Hausverwaltung und die entsprechenden Kontaktinformationen, etc.

Sie wollen Ihre Immobilie in Potsdam oder Umgebung vermieten oder verkaufen? 

Ich stehe Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite!